First-Responder Trier-Saarburg

Was sind First-Responder?

First Responder, auch Notfallhelfer, Helfer vor Ort (HvO) sind eine Ergänzung der Rettungskette. Ein Helfer vor Ort ist eine mindestens in Erster Hilfe und Maßnahmen der Notfallhilfe ausgebildete Person, die bei Notfällen die Zeit bis zum Eintreffen eines Rettungsmittels mit qualifizierten basismedizinischen Maßnahmen überbrücken soll.

Im Englischen ist die Bezeichnung First Responder gebräuchlich, wörtlich übersetzt heißt dies zuerst Antwortender. Die Bezeichnung wird mittlerweile verbreitet in Deutschland verwendet. Ersthelfer dagegen bezeichnet jeden, der zufällig bei einem Unfall anwesend ist und Hilfe leistet.

Alle First Responder sind Qualifiziert!

Alle unsere First Responder haben eine Mindestausbildung als "Rettungssanitäter", einige sind sogar "Rettungsassistent" oder "Notfallsanitäter" und absolvieren die jährlich erforderlichen Fortbildungen.

Ihr Ansprechpartner

Hermann Hurth

Hermann Hurth
Kreisbeauftragter
Mobil 0170/2782677 oder 06501/946281
Nachricht senden

Wann kommen First-Responder zum Einsatz?

Wann kommen First-Responder zum Einsatz?

Der Helfer vor Ort:

  • leistet qualifiziert Erste Hilfe,
  • Erkundet die Lage,
  • gibt eine qualifizierte Meldung an die Rettungsleitstelle und
  • weist die Rettungsmittel ein
  • überbrückt das hilfeleistungsfreie Intervall bis zum Eintreffen des
  • Rettungsdienstes
  • unterstützt gegebenenfalls das Rettungsmittel
  • dokumentiert den Einsatz

First Responder sollen die Zeit zwischen Eintreten des Notfalls und der ersten medizinischen Versorgung (sog. therapiefreies Intervall) verkürzen. Je schneller qualifizierte Maßnahmen durchgeführt werden, desto günstiger ist der Heilungsverlauf und umso kürzer ist im Durchschnitt die nachfolgend notwendige Behandlungszeit.

Man geht davon aus, dass mit jeder Minute, in der ein Kammerflimmern (eine häufige Form des Kreislaufstillstands) nicht mit einer Herz-Lungen-Wiederbelebung behandelt wird, die Chancen für das Überleben um 10 % sinken. Nach etwa fünf Minuten ohne Sauerstoffversorgung treten schwere irreversible Schäden am Hirn auf. Da jedoch allein das Absetzen des Notrufs und die Disponierung in der Rettungsleitstelle etwa zwei Minuten in Anspruch nimmt, und die Fahrzeit  ca. 10 Minuten beträgt, erreichen die Einsatzkräfte eines Rettungswagens möglicherweise erst 12 Minuten nach dem Eintritt eines Kammerflimmerns den Patienten, um einen Defibrillator einzusetzen – bei einem Herzstillstand mit Kammerflimmern ist dies für eine Wiederbelebung kritisch. Je später eine Reanimation und der Einsatz eines Defibrillators erfolgen, desto größer ist die Gefahr, dass der Patient – sofern er überlebt – ein Pflegefall wird.

Eine Reanimation könnte aber von speziell ausgebildeten First Respondern schon nach wenigen Minuten eingeleitet werden. Durch die Verkürzung des therapiefreien Intervalls können viele Patienten selbst nach einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall vollständig genesen. Bei Unglücken und Unfällen ist der First Responder außerdem verantwortlich für eine konkrete Einschätzung der Lage am Unglücksort und kann über Funk oder mit einem Mobilfunktelefon Einsatzkräfte nachfordern, so dass eine effektivere Disponierung der Hilfe möglich ist.

Beispiel-Indikation für die First Responder:

  • Lebensbedrohliche Blutungen
  • Akute Kreislaufstörung
  • Bewusstlosigkeit
  • Besondere Unfallsituationen mit schwereren Verletzten
  • Akute Atemstörung
  • Zur Überbrückung der Einsatzzeiten bei Überlastung des Rettungsdienstes
  • Eingeklemmte bzw. verschüttete Personen
  • Sturz aus großer Höhe
  • Stromunfall
  • Brände mit Menschenrettung
  • Ertrinkungsunfall
  • Verkehrsunfall mit Schwerverletzten bzw. mehreren Verletzten
  • Massenanfall von Verletzten
Unsere Ausstattung

Unsere Ausstattung

Die First-Responder-Ausrüstung orientiert sich an der Ausrüstung des Rettungsdienstes, ist aber auf die Verhältnisse der First Responder im Kreis Trier-Saarburg zugeschnitten. Es werden einige erforderlichen medizinischen Geräte für eine qualifizierte Erste Hilfe Leistung in allen Einsatzsituationen vorgehalten. (mind. Ausstattung je First Responder 1 Notfallrucksack). Die First Responder wurden im Umgang mit diesen Geräten geschult und sind auf die Geräte eingewiesen.

Notfallrucksack/Notfallkoffer

Als Basis für die Arbeit der First Responder dient der Notfallrucksack, der mit Material für die verschiedensten Fälle ausgerüstet ist. So sind darin z.B. Sauerstoff für die Beatmung, ein Blutzuckermessgerät, Blutdruckmessgerät, Verbandsmaterial und vieles mehr untergebracht.

Ein AED zur Frühdefibrillation

Bei einigen First Respondern sind bereits automatischen externe Defibrillationsgeräte (AED) vorhanden. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten von fast 1400 Euro, sind wir weiter auf Spenden angewiesen um weitere Geräte anzuschaffen.

Unter "Frühdefibrillation" versteht man die Abgabe von Elektroschocks mittels automatischen externen Defibrillationsgeräten (AED). Das Ziel: Die Überwindung eines Herzstillstandes.

Der Herzinfarkt ist in Deutschland die häufigste Todesursache. Unabhängig vom Alter oder Geschlecht - einen Herzinfarkt kann jeder Mensch erleiden. Doch nicht jeder muss daran sterben. Als Ersthelfer haben wir es in der Hand.

Wir brauchen Sie!

Wir brauchen Sie!

Spenden

Auch wir bekommen dringend benötigtes Sanitätsmaterial nicht zum Nulltarif. Von Einweghandschuhen, Verbandsmaterial oder AED-Elektroden, der Wiederbefüllung von Sauerstoffflaschen, bis zur Ersatzbeschaffung von medizinischen Geräten, die nun einmal einem Verschleiß unterliegen oder aufgrund neuester medizinischer Kenntnisse in der Wirkungsweise verbessert werden sollen und müssen; Sie können den First-Responder durch eine Spende unterstützten. Jeder einzelne EURO stützt unser Bemühen, Menschen in Not zu helfen und in Ausnahmesituationen beizustehen. Ohne Spenden wäre der First-Responder zum Scheitern verurteilt.

Kontonummer

Malteser Hilfsdienst e.V.
IBAN DE57 5855 0130 0002 3112 49
BIC TRISDE55XXX
Sparkasse Trier

Verwendungszweck: „Spende für First Responder (Ort angeben)“

Spendenbescheinigung

Bei einem Betrag bis zu 200 Euro können die Finanzämter den Einzahlungsbeleg in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug/elektronischen Zahlungsbeleg der Bank als Spendenquittung anerkennen.

Bestätigung für das Finanzamt
(Gilt bis 200 Euro nur in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug/elektronischenZahlungsbeleg der Bank.)
Der Malteser Hilfsdienst e.V. ist laut Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid 2009 des Finanzamtes Köln-Ost vom 17.11.2010, Steuer-Nr. 218/5761/0039,
als gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienend anerkannt
und nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3Nr. 6 des GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung begünstigter Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 3, 4, 7, 9, 10, 11, 12 und 15 der AO ggf. im Ausland verwendet wird. 

In folgenden Orten im Landkreis Trier-Saarburg sind First-Responder für Sie im Einsatz

  • Fastrau
  • Föhren
  • Industriepark-Föhren
  • Igel
  • Konz
  • Ralingen
  • Langsur
  • Kenn
  • Pellingen
  • Welschbillig
  • Wintersdorf
  • Zemmer