Malteser Verhaltensrichtlinie

Einhaltung wichtiger Bestimmungen, Vorgaben und Grundsätze

Der Ordensleitsatz Tuitio fidei et obsequium pauperum (Bezeugung des Glaubens und Hilfe den Bedürftigen) gibt uns ein anspruchsvolles Unternehmensziel vor, das zugleich tagtäglich eine Herausforderung ist. Der Glaube an Jesus Christus kann nur dann bezeugt werden, wenn die Malteser in ihrem Handeln sich auf das Fundament des christlichen Glaubens stützen und christliche Werte in ihrem täglichen Tun berücksichtigen.                 

Dazu zählt nicht nur eine tätige Nächstenliebe unabhängig von Herkunft, Weltanschauung, Religion etc., sondern auch das schlichte Befolgen von Gesetzen, Vorschriften, internen Richtlinien oder allgemein anerkannten ethischen Grundsätzen. Das wissentliche oder unbeabsichtigte Umgehen von Gesetzen, Vorschriften, internen Richtlinien oder allgemein anerkannten ethischen Grundsätzen widerspricht eklatant unserem Selbstverständnis und ist für uns Malteser nicht akzeptabel.

Um den haupt- und ehrenamtlichen Maltesern Sicherheit in der täglichen Arbeit dazu bieten zu können, gibt es eine kompakte Richtlinie.

Die Umsetzung der Malteser Verhaltensrichtlinie lebt nicht nur vom Engagement Einzelner, sondern von der glaubwürdigen Haltung aller Malteser, die in Verantwortung  stehen – sei es im Sanitätsdienst-Einsatz, im Krankenhaus oder in der Geschäftsführung.

Die direkte Führungskraft, Personalabteilung oder Mitarbeitervertretung vor Ort sind Erstansprechpartnerinnen und -ansprechpartner für Information und Beratung zum Thema. Für alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden des Malteser Verbundes steht darüber hinaus eine externe Ombudsstelle zur Verfügung. Sie kann kontaktiert werden, jemand ein Verhalten, das nicht im Einklang mit dem Malteser Selbstverständnis und der Verhaltensrichtlinie steht, melden möchte. Die Ombudsperson berät als Vertrauensperson und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Rechtsanwälte Busse & Miessen
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