Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf

Für Eltern

Sie möchten mehr über Schulbegleitung erfahren? Hier finden Sie Informationen zu Anspruch, Antrag, Rechten und unseren Leistungen.

Für Bewerberinnen & Bewerber

Sie interessieren sich für die Arbeit in der Schulbegleitung? Hier finden Sie offene Stellen bei den Maltesern und mehr Informationen.

Was bieten wir an?

Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit seelischer, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung in Schulen und Kindertagesstätten.

Das Ziel der Schulbegleitung ist es, Kinder und Jugendliche in Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten zu unterstützen, damit sie den dort gestellten Anforderungen möglichst selbständig begegnen können und somit die Teilhabe am Klassen- und Unterrichtsgeschehen bzw. dem Kindergarten-Alltag gelingen kann.

Unsere Leistungen

Beratung für Eltern

Für die Eltern: Wird eine Begleitung benötigt, stellen sich viele Fragen und Entscheidungen stehen an. Das kann verunsichern. Wir beraten und unterstützen die Eltern und schaffen Klarheit sowie Sicherheit, wenn eine Schulbegleitung infrage kommt.

Beratung für Schulen und Betreuungseinrichtungen

Über die Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Begleitung als Beitrag zur Inklusion gibt es immer noch Unklarheiten oder Vorbehalte, die häufig auf fehlenden Informationen beruhen. Wir beraten daher auch die Einrichtungen auf dem Weg zur Inklusion.

Begleitung im Alltag

Wir begleiten Kinder und Jugendliche in der Schule und im Kindergarten – absolut zuverlässig und individuell. Unsere Einzelbetreuung ist ganz auf die individuellen Belange der Kinder und Jugendlichen zugeschnitten. Dies kann je nach Bedarf auch pflegerische Tätigkeiten beinhalten. Dabei ist jederzeit gewährleistet, dass unsere Begleitung auch den Anforderungen des Kostenträgers entspricht. Mit den Eltern, Kostenträgern und Schulen bzw. Kindergärten sind und bleiben wir in engem Austausch.

Unterstützung

Wir unterstützen Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder (SchulleiterInnen, LehrerInnen und LeiterInnen aus dem pädagogischen Elementarbereich) bei der Schaffung oder Umsetzung eigener Inklusionskonzepte.

Wir bieten Gelegenheit zum strukturierten Austausch zwischen Eltern und Lehrern, um eine kooperative Zusammenarbeit aller zu gewährleisten und möglichen Konflikten frühzeitig zu erkennen und entsprechend gegen zu wirken.

Ihr Ansprechpartner in der Diözesangeschäftsstelle

Matthias Krämer

Matthias Krämer
Diözesanreferent Ausbildung, Integrationsdienst, Schulsanitätsdienst, Schulbegleitdienst
Tel. 0651 14648-16
Fax 0651 14648-48
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Fragen und Antworten zur Schulbegleitung

Was macht eine Schulbegleiterin oder ein Schulbegleiter?

Was macht eine Schulbegleiterin oder ein Schulbegleiter?

Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter, Integrationshelferinnen und -helfer oder Schulassistentinnen und -assistenten unterstützen Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene mit (drohender) Behinderung und besonderem Förderbedarf im Hort oder Kindergarten, in allen Schulformen, von der Grundschule über die weiterführende Schule, bis hin zur Berufsschule oder Universität.

Während die Einrichtung ihren pädagogischen Kernaufgaben und ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag nachkommt, ist die Schulbegleitung für individuelle Hilfen zur Ermöglichung oder Erleichterung der Teilhabe zuständig. Schulbegleitungen unterstützen die Kinder und Jugendlichen auf Basis ihrer individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse sowie ihres Hilfe- und/oder Förderplans.

Die konkreten Hilfen richten sich immer nach dem individuellen und konkreten Bedarf der Schülerinnen und Schüler. Als mögliche „Leistungen zur Teilhabe an Bildung“ ergeben sich für die Schulbegleitung mehrere Tätigkeitsfelder:

  • Begleitung während des Unterrichts (Organisation des Arbeitsplatzes, Unterstützung beim Aufgabenverständnis, Vermeiden von Überforderungssituationen, usw.)  
  • Schulbegleitende Unterstützung (Raumwechsel, Toilettenbesuch, An- und Auskleiden, Pausen)
  • Begleitung auf dem Schulweg
  • Während der schulischen Ganztagsbetreuung
  • Je nach Bewilligung auch bei Klassenfahrten und Schulveranstaltungen
Wie beantrage ich eine Schulbegleitung für mein Kind?

Wie beantrage ich eine Schulbegleitung für mein Kind?

Vom Hinweis zur Hilfe
Meistens werden die Eltern seitens der Schule oder des Kindergartens darauf aufmerksam gemacht, dass es Unterstützungsmöglichkeiten für ihr Kind gibt. Bald darauf stellt sich die Frage, wie das Kind eine gute Schulbegleitung erhalten kann.

Die Diagnose stellt der Arzt
Um eine Schulbegleitung beantragen zu können, muss eine ärztliche Diagnose vorliegen. Es empfiehlt sich, zeitnah einen Termin mit einem Facharzt oder Psychotherapeuten, der über Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer oder körperlicher Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt, zu vereinbaren.

Antragstellung und Genehmigung
Ist die Diagnose gestellt, kann der Antrag beim zuständigen Kostenträger gestellt werden. Das Jugendamt ist zuständig bei Eingliederungshilfen für drohende seelische Behinderungen (nach §35a SGB VIII).

Für Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderungen wird der Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe gestellt (nach § 112 SGB IX i.V.m. § 75 SGB IX). Das Amt legt im Bescheid die Art der Hilfe und deren zeitlichen Umfang sowie die erforderliche Qualifikation der Betreuungsperson fest. 
Sie als Eltern bzw. Personensorgeberechtigte haben die Wahlfreiheit aus den anerkannten Anbietern ihrer Region. 

Die beste Begleitung finden
Anhand der Vorgaben des Kostenträgers suchen wir die passende Schulbegleitung für Ihr Kind aus. Dabei achten wir darauf, dass „die Chemie stimmt“. Wir erklären Ihnen gerade die ersten Schritte besonders sorgfältig und begleiten Sie im weiteren Verlauf persönlich.

Wie lange bekommt man eine Schulbegleitung?

Wie lange bekommt man eine Schulbegleitung?

Wie lange eine Schulbegleiterin oder ein Schulbegleiter ein Kind betreut ist sehr unterschiedlich. Die Begleitung kann wenige Monate oder bis zu mehreren Jahren dauern. Die Schulbegleitung fängt bei der frühkindlichen Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen an, setzt sich in der Begleitung von Kindern und Jugendlichen in allen Schulformen fort und geht darüber hinaus auch in die Begleitung von jungen Erwachsenen zur Universität oder Ausbildungseinrichtung über. Dauer und Umfang der Schulbegleitung ist davon abhängig, wie lange sie vom Kosten- und Leistungsträger genehmigt wird. 

Über welche Qualifikationen verfügen Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter?

Über welche Qualifikationen verfügen Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter?

Das Anforderungsprofil für den Job im Schulbegleitdienst variiert je nach Grad der Einschränkung des Kindes. Die Arbeit in der Schulbegleitung können Personen mit verschiedenen beruflichen Qualifikationen übernehmen. So werden Erzieherinnen und Erzieher, Heil- oder Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Kinderpflegerinnen und -pfleger in diesem Berufsfeld gesucht. Aber auch erfahrene Helferinnen und Helfer in der Kinder- und Jugendarbeit können sich bewerben. Teilweise wird die Arbeit während eines Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD, Bufdi) geleistet.

Besonders wichtig ist die persönliche Eignung und die Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, denn sie prägt eine förderliche Lernatmosphäre und baut ein Vertrauensverhältnis auf.

Die Malteser bereiten alle Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sorgfältig auf ihre Aufgaben vor. Wissen und Kenntnisse werden in regelmäßigen Teambesprechungen, Schulungen und Fortbildungen erweitert und vertieft.

Wie kann ich Schulbegleiterin oder Schulbegleiter werden?

Wie kann ich Schulbegleiterin oder Schulbegleiter werden?

Sie sind gelernte Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung, studieren auf Lehramt und haben erste pädagogische Erfahrung oder Interesse an einem FSJ? Wir Malteser freuen uns auf Sie als Schulbegleiterin oder Schulbegleiter. Mehr erfahren Sie in unseren Stellenausschreibungen, da die Jobs bedarfsgerecht auf das Profil und die Persönlichkeit des Kindes angepasst werden.

Grundsätzlich sollten Sie Freude daran haben, junge Menschen mit einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung zu begleiten und auf die individuellen Bedürfnisse einfühlsam einzugehen. Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ist von Vorteil.